Sozialpädagogik & Hilfen zur Erziehung

Unsere sozialpädagogischen Angebote basieren in erster Linie auf der Grundlage der "Hilfen zur Erziehung" (§27 ff. SGBVIII) im ambulanten Bereich. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem individuellen Bedarf der Familien, Kinder und Jugendlichen. Eltern können einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt stellen, wenn sie Unterstützung benötigen bei der Erziehung und Begleitung ihrer Kinder. Kinder und Jugendliche können sich auch direkt an das Jugendamt wenden, wenn sie das Gefühl haben, dass die Schwierigkeiten zu Hause nicht mehr direkt mit den Eltern gelöst werden können.

Wir arbeiten je nach aktueller Themenlage in unterschiedlichen Settings und mit individuell auf das Kind zugeschnittenen Angeboten, Interventionen und Methoden. Grundlage der Maßnahme ist der Antrag der Erziehungsberechtigten beim zuständigen Jugendamt.
Dauer und Umfang der Hilfe orientieren sich am individuellen Hilfebedarf und den darauf basierenden Zielen, die in Kooperation mit den Hilfeempfängern und dem Jugendamt vereinbart und bedarfsorientiert angepasst werden.

Wir bieten folgende Formen von ambulanten Hilfen zur Erziehung (§ 27 ff. SGB VIII) an. Diese Angebote stellen wir auch für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) zur Verfügung:

Pädagogisch-therapeutische Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII)

Angebote im Rahmen einer pädagogisch-therapeutischen Erziehungsbeistandschaft richten ihren Fokus auf das einzelne Kind, die/den einzelnen/n Jugendliche/n. Eine Einbindung des sozialen Umfelds ist ebenfalls Bestandteil des Angebots, um Ressourcen zur Unterstützung des Kindes zu aktivieren und nutzbar zu machen.

Die Angebote werden individuell, flexibel und bedarfsorientiert ausgestaltet. Grundlage sind die Beziehung/ Bindung zwischen dem Kind/ Jugendlichen und der pädagogisch - therapeutischen Begleitung sowie die Ermöglichung alternativer Erfahrungen und das Erleben von Selbstwirksamkeit.

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine pädagogische Hilfe mit systemischem Arbeitsansatz und richtet sich an Familien, in Belastungs-, Konflikt- und Krisensituationen, die Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Alltags- und Erziehungsaufgaben benötigen. Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein niedrigschwelliges, bedarfsorientiertes Angebot und zielt auf die Befähigung der Eltern, den familiären Alltag selbstständig bewältigen zu können

Aufsuchende-systemische Familientherapie (§ 27 Abs. 3 SGB VIII)

Die aufsuchende Familientherapie ist eine systemtherapeutische Hilfe für das gesamte Familiensystem. Das Angebot ist ausgerichtet auf Familien, bei denen ein tiefer greifender therapeutischer Unterstützungsbedarf besteht, der das ganze System betrifft.

Entwicklungsorientierte pädagogisch-therapeutische Familienbegleitung (§ 27 Abs. 3 SGB VIII)

Dieses Angebot orientiert sich flexibel an den Unterstützungsbedarfen der Familie und nutzt sowohl pädagogische als auch therapeutische Maßnahmen und Interventionen. Der Umfang wird regelmäßig an die aktuelle Situation in der Familie angepasst und kann in Krisenzeiten intensiviert werden. Wir unterstützen Familien in ihrer Haltung, Präsenz und beim Ausbau positiver elterlicher Autorität, beim Abbau von Entwicklungshemmnissen im sozialen Umfeld sowie bei der Aktivierung von Ressourcen im familiären Kontext und beim Ausbau resilienz- und entwicklungsförderlicher Rahmenbedingungen.

Kosten

Sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, werden diese Angebote vom zuständigen Kostenträger, dem Jugendamt, übernommen.