„Was braucht genau dieses Kind, damit Teilhabe gelingen kann? Lasst uns gemeinsam neue Wege finden und gestalten, damit Vielfalt gelebt werden kann!“
Wir begleiten Kinder, Jugendliche und deren Familien, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder (drohenden) seelischen Behinderung nicht in vollem Umfang am Geschehen in der Gesellschaft teilhaben können. Dabei können die Beeinträchtigungen im psychischen und sozialen Bereich liegen.
Der anspruchsberechtigte Personenkreis ergibt sich aus dem Paragraphen §35a SGB VIII bei (drohender) seelischer Behinderung. Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft deshalb beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die moderne Heilpädagogik versteht sich als ein ganzheitlicher Ansatz, der die individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Kindes berücksichtigt. Dabei werden immer die einzelnen Entwicklungsbereiche des Kindes (körperlich, seelisch, geistig) in ihrer Wechselwirkung zum sozialen Umfeld wie Familie, Kindergarten, Schule und Freunde betrachtet. Heilpädagogisches Handeln meint diejenigen Aktivitäten, die zur Befähigung eines möglichst autonomen und selbstbestimmten Lebens der Kinder und Jugendlichen beitragen.
Die Kosten für eine Eingliederungshilfe können bei Vorliegen einer (drohenden) seelischen Behinderung vom Jugendamt übernommen werden.
Folgende Angebote im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung stellen wir zur Verfügung:
Kindergarten- und Schulbegleitung
Eine Schulbegleitung kann im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt werden, wenn es darum geht Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen. Das Angebot richtet sich an Kinder mit einer (drohenden) seelischen Behinderung, die Unterstützung und Begleitung im Schulalltag benötigen.
Heilpädagogisch-therapeutische Erziehungsbeistandschaft
Angebote im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft nach §35a SGB VIII richten ihren Fokus auf das einzelne Kind, den einzelnen Jugendlichen. Eine Einbindung des sozialen Umfelds ist ebenfalls Bestandteil des Angebots, um Ressourcen zur Unterstützung des Kindes zu aktivieren und nutzbar zu machen.
Die Angebote werden individuell, flexibel und bedarfsorientiert ausgestaltet. Auf Basis der Beziehung zwischen dem Kind/ Jugendlichen und der pädagogisch - therapeutischen Begleitung ermöglichen wir alternative Erfahrungen und das Erleben von Selbstwirksamkeit.
Heilpädagogische Eingliederungshilfe
Mit entwicklungs- und zielorientierter heilpädagogischer Beratung und Behandlung begleiten wir Kinder, Jugendliche und deren Eltern. Anlass für die Zusammenarbeit können Förderbedarfe vor allem in der sozioemotionalen Entwicklung – ggf. begleitet von Defiziten/ Störungen der körperlichen, motorischen und geistigen Entwicklung - sowie das Vorliegen von zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen sein.
Kosten
Sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, werden diese Angebote vom zuständigen Kostenträger, dem Jugendamt, übernommen.